Durch die GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) wird die Landwirtschaft in Europa ökologischer und nachhaltiger. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln wird neben den Landwirten auch die ländliche Region gefördert. Diese beiden Kategorien bilden die erste und zweite Säule der Agrarpolitik. Die erste Säule beschäftigt sich mit den Direktzahlungen an die Landwirte, die diese bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche erhalten.

Die zweite Säule hingegen setzt sich mit Förderprogrammen für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung ein.

Nicht alle Bewirtschaftungsformen auf Paludikulturflächen werden durch die erste Säule der GAP als landwirtschaftliche Fläche angesehen und somit gefördert. Bei den Pflanzenarten muss also zwischen beihilfefähig und nicht beihilfefähig differenziert werden. Im Folgenden wird Aufschluss über die Fördermöglichkeiten der wichtigsten Paludikulturpflanzen gegeben.

Die Nasswiesen (Beweidung von Seggen) sind als beweidetes Grünland oder auch als jährlich gemähtes Grünland in der Regel förderungsfähig. Ebenfalls sind Rohrglanzgras bzw. Anbaugräser als sommerlich gemähtes Grünland beihilfefähig. Problematisch wird es beim Rohrkolben und Schilf. Diese sind momentan noch nicht als beihilfefähig eingestuft und werden somit zur Zeit nicht durch die GAP gefördert. Die Aufforstung von wiedervernässten Moorstandorten mit Schwarzerlen wird als forstwirtschaftliche Nutzung angesehen, gilt jedoch als ökologische Vorrangfläche und ist somit für die Beihilfefähigkeit geeignet.

  1. Wichtmann, W. et al. (2016): Paludikultur-Bewirtschaftung nasser Moore. Stuttgart: Schweizerbart