Die GAP (Gemeinsame Agrarpolitik der EU) regelt und unterstützt die Landwirtschaft in den Mitgliedstaaten der EU. Über zwei Säulen werden die ökologischere und nachhaltigere Landwirtschaft gefördert. Die erste Säule sind Direktzahlungen, die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche an die Landwirte gezahlt werden. Die zweite Säule setzt sich mit Förderprogrammen für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung ein. Die Förderung der zweiten Säule erfolgt aus der ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds), allerdings muss national kofinanziert werden.  Ein Instrument dieser Säule sind beispielsweise die Agrar- und Klimamaßnahmen (AUKM).

Jeder Mitgliedstaat arbeitet seinen eigenen GAP-Strategieplan aus  und legt die Einzelheiten zur Verwendung der bereitgestellten Mittel fest. In Deutschland werden beide Säulen über das InVeKoS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) abgewickelt. In der Periode 2023 bis 2027 umfasst der GAP-Strategieplan  für Deutschland EU-Fördermittel von rd. 30 Milliarden Euro.  

Erste Säule: Direktzahlungen

Seit 2023 wird die Paludikultur als förderfähige Fläche im GAP-Strategieplan aufgeführt und ist somit theoretisch über Direktzahlungen förderbar. Die Förderung kann über die Erzeugung „landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die in Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufgeführt sind“, geschehen. Die Ernte muss nicht jährlich erfolgen, insofern andere Bedingungen erfüllt sind. Darüber hinaus bleibt die Fläche förderfähig, auch wenn sie andere als diese Erzeugnisse erbringt, wenn sie zu bestimmten Zielen wie z.B. Klimaschutz beiträgt. Jedoch fehlt zur Umsetzung bisher eine genaue Definition, was als Paludikultur im Sinne der Förderbarkeit gilt (Anforderungen bspw. an Wasserstände, Kulturen, Mahdtermine etc.).

Nicht alle Bewirtschaftungsformen auf Paludikulturflächen werden durch die erste Säule der GAP als landwirtschaftliche Fläche angesehen und somit gefördert. Bei den Pflanzenarten muss also zwischen beihilfefähig und nicht beihilfefähig differenziert werden. Im Folgenden wird Aufschluss über die Fördermöglichkeiten der wichtigsten Paludikulturpflanzen gegeben.

Die Nasswiesen (Beweidung von Seggen) sind als beweidetes Grünland oder auch als jährlich gemähtes Grünland in der Regel förderungsfähig. Ebenfalls sind Rohrglanzgras bzw. Anbaugräser als sommerlich gemähtes Grünland beihilfefähig. Problematisch wird es beim Rohrkolben und Schilf. Diese sind momentan noch nicht als beihilfefähig eingestuft und werden somit zur Zeit nicht durch die GAP gefördert. Die Aufforstung von wiedervernässten Moorstandorten mit Schwarzerlen wird als forstwirtschaftliche Nutzung angesehen, gilt jedoch als ökologische Vorrangfläche und ist somit für die Beihilfefähigkeit geeignet.

Zweite Säule: Förderprogramme

In Deutschland verfasst jedes Bundesland eigene Pläne für die Ausgestaltung der zweiten Säule. In Niedersachsen, Bremen und Hamburg gibt es das neue Förderkonzept KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen), in dem Pläne für den Moorschutz angekündigt sind: Darunter befindet sich z.B. die Maßnahme „BK1 - Moorschonender Einstau“ von Dauergrünlandflächen des Nieder- und Hochmoorbodens. Es gibt bisher jedoch keine konkreten Fördermaßnahmen der Paludikultur.  

  1. BMEL: Den Wandel gestalten! Zusammenfassung zum GAP-Strategieplan 2023 – 2027 (Stand: 20. März 2023). https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-kurzueberblick.html
  2. https://agriculture.ec.europa.eu/common-agricultural-policy/cap-overview/cap-2023-27/key-policy-objectives-cap-2023-27_de. Zugriffsdatum 08.11.2023
  3. https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-nationale-umsetzung.html, Zugriffsdatum 08.11.2023
  4. GAP-Strategieplan Version 2.0 (PDF, 25MB). Bericht 2021. Abrufbar unter https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-strategieplan.html, Zugriffsdatum 08.11.2023
  5. Wichtmann, W. et al. (2016): Paludikultur-Bewirtschaftung nasser Moore. Stuttgart: Schweizerbart
  6. https://klara.niedersachsen.de/startseite/ubersicht_forderung/allgemeine-informationen-zu-klara-2023-2027-221850.html, abgerufen 08.11.2023
  7. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) ab 2023 in Niedersachsen, Hamburg und Bremen – Stand 27.09.2023. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/landwirtschaft/agrarforderung/agrarumweltmassnahmen_aum/agrarumweltmanahmen-aum-121421.html, Zugriffsdatum 08.11.2023