Wenn die Gestalt oder Nutzung einer Grundfläche verändert wird, liegt laut dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz ein Eingriff vor, wodurch die Biodiversität und das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden kann.
Diese Eingriffsfolgen können mithilfe von Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Das heißt, dass in einem Zeitraum von 25 Jahren die vom Bau zerstörten und beeinträchtigten Umweltfunktionen wieder hergestellt werden. Diese Ausgleichsfläche muss sich nicht am gleichen Ort befinden, sollte aber dennoch im Raum, der in Mitleidenschaft gezogen wurde, angelegt werden. Üblicherweise sind die Kompensationsflächen deutlich größer als das veränderte Ausgangsgebiet. Die Größe der Ausgleichsfläche ist abhängig von der durchzuführenden Maßnahme sowie dem zugeteilten Faktor der Ausgangsfläche. So bietet beispielsweise eine Aufforstung den geringsten Faktor, wodurch die Ausgleichsfläche verhältnismäßig klein ausfällt. Dies liegt an der erheblichen Steigerung der Biodiversität.
Die Erzeugung von Treibhausgasen wird bei der Festlegung der Faktoren bisher nicht berücksichtigt. Dadurch bietet die Paludikultur nur eine eingeschränkte Verwendung als Kompensationsfläche, da die Biodiversität einer Paludikulturfläche meist nicht mit der Artenvielfalt von Flora und Fauna der Ausgangsfläche zu vergleichen ist.
- https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/landschaftsplanung_beitrage_zu_anderen_planungen/eingriffsregelung/die-eingriffsregelung-nach-dem-bundesnaturschutzgesetz-42496.html, Zugriffsdatum 08.11.2023↩
- https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/nachhaltigkeit/instrumente_der_umweltprufung/eingriffsregelung/die-naturschutzrechtliche-eingriffsregelung-8595.html, Zugriffsdatum 08.11.2023↩