Ministerin Staudte und Minister Meyer zu Gast beim „Moorgipfel“ in Osterholz-Scharmbeck

Wo sind die Grenzen und Chancen der Moorbodenbewirtschaftung? Und wie kann die Wiedervernässung der Moore gelingen? Diese Fragen standen heute im Mittelpunkt des „Moorgipfels“ in Osterholz-Scharmbeck, an dem Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte und Umweltminister Christian Meyer teilnahmen. Eingeladen hatte zu der Veranstaltung der Landkreis Osterholz zusammen mit dem Landvolk Osterholz, der Biologischen Station Osterholz und dem Gewässer- und Landschaftspflegeverband Teufelsmoor.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte:

„Niedersachsen ist das Moorland Nummer eins. Daraus ergibt sich für uns eine besondere Verantwortung. Die Wiedervernässung der Moore ist eine Jahrhundertaufgabe, die nur gemeinsam mit allen Beteiligten gestaltet werden kann. Dazu trägt auch der Austausch auf dem ,Moorgipfel‘ bei. Der Landkreis Osterholz geht seit vielen Jahren mit gutem Beispiel voran und hat bereits einige Maßnahmen und Projekte zum Moorbodenschutz initiiert. Ein gutes Beispiel ist der Arbeitskreis Aufwuchsverwertung, der sich mit Verwertungsmöglichkeiten und Wertschöpfungspotentialen für den Aufwuchs von Moorflächen befasst. Für dieses Engagement möchte ich mich ausdrücklich bedanken!“ Ministerin Staudte wies darauf hin, dass das Land ein „Kompetenzzentrum Moorbodenschutz“ einrichten will, das zukünftig vor allem zur Vernetzung relevanter Partner*innen und Institutionen und zur Unterstützung von Beratungssuchenden beispielsweise in den Landkreisen und Kommunen, aber auch Landwirt*innen dienen soll.

Umweltminister Christian Meyer:

„Unsere Moore sind die Superhelden des natürlichen Klimaschutzes, weil sie die schädlichen Treibhausgase speichern können, wertvolles Wasser schützen und auch Hotspots der Artenvielfalt sind. Wir wollen die Moore daher stärker in Wert setzen. Im Niedersächsischen Klimaschutzgesetz, das von den Regierungsfraktionen in den Landtag eingebracht wurde, wird erstmals ein Minderungsziel der jährlichen Treibhausgasemissionen aus kohlenstoffreichen Böden festgeschrieben. Bis zum Jahr 2030 wollen wir ein Minus von 1,65 Millionen Tonnen gegenüber 2020 erreichen. Das gelingt uns gemeinsam mit den vier Milliarden Euro für natürlichen Klimaschutz vom Bund, durch die wir viele gute Projekte gemeinsam mit Landwirtschaft, Umweltverbänden und Kommunen umsetzen wollen – maßgeschneidert für verschiedene Regionen. Wir wollen zeigen, wie Moorentwicklung für den Klimaschutz und Erwerbsperspektiven für die Landwirtschaften parallel erreicht werden können.“

Der Landkreis Osterholz hat einen hohen Moorflächenanteil und ist der niedersächsische Landkreis mit dem höchsten Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen auf Moorböden. Die Treibhausgas-Emissionen aus entwässerten Moorböden machen im Landkreis Osterholz etwa 610.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr aus. Dies entspricht rund sechs Prozent der Treibhausgasemissionen im Land Niedersachsen. Auf dem „Moorgipfel“ fanden Fachvorträge und eine Diskussionsrunde mit Expert*innen sowie Akteur*innen aus der Region statt mit dem Ziel, gemeinsam die Gestaltung des notwendigen Transformationsprozesses im Landkreis Osterholz voranzubringen.

Hintergrund:

Niedersachsen ist Moorland Nr. 1 unter den fünf moorreichen Bundesländern in Deutschland; insofern steht Niedersachsen besonders im Fokus, wenn es darum geht, die Treibhausgasemissionen aus Moorböden zu senken. In Niedersachsen befinden sich rund 484.000 Hektar kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz; von diesen kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz sind rund 366.000 Hektar Hoch- und Niedermoore und 119.000 Hektar weitere kohlenstoffreiche Böden wie Moorgleye, Sanddeckkulturen, flach überlagerter Torf etc. Von den 484.000 Hektar werden 69 Prozent – bzw. 335.000 Hektar – landwirtschaftlich genutzt, davon werden rund vier Fünftel als Grünland (270.500 Hektar) und rund ein Fünftel ackerbaulich genutzt (64.500 Hektar).

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom  03. November 2023