Am 17. April 2026 wurde die Förderrichtlinie „Palu“ veröffentlicht. Sie umfass ein Fördervolumen von 1,75 Milliarden Euro und stellt ein zentrales Instrument innerhalb des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz dar.
Zentrales Ziel der Palu-Richtlinie ist die Wiedervernässung von 90.000 ha trockengelegten und land- oder forstwirtschaftlich genutzten Moorböden bis 2030. Sie adressiert damit eine der größten, oft unterschätzten Emissionsquellen im LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft)-Sektor. Entwässerte Moore verursachen jährlich rund 54 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente, etwa 7 % der deutschen Gesamtemissionen. Die angestrebte Wiederverässung soll zu einer Einsparung von um die 2,25 Mio. Tonnen CO2.Äquivalente führen.
Wer ist antragsberechtigt?
Eigentümer von Moorbodenflächen Förderung für Beratung, Planung, rechtliche und technische Voraussetzungen der Wiedervernässung und Kompensation des Wertverlustes der Fläche (Module 1.A, 2.A, 2.B, 3.A)
Bewirtschafter von Moorbodenflächen Förderung für Beratung zu Nutzungsoptionen, Kompensation von Bewirtschaftungsverlusten und Förderung neuer Einkommensquellen durch Paludikultur-Bewirtschaftung (Module 1.B, 3.B, 4)
Verbände und Organisationen (z. B. Gebietskörperschaften, Wasser- und Bodenverbände) Förderung für Planung und technische Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen (Module 2.A, 2.B)
Unternehmen und Zusammenschlüsse zur Verarbeitung und Vermarktung von Paludikulturen Förderung für Neu- und Umbau von Einrichtungen, Beratung und Schulungen (Module 4.C, 4.D, 4.E)
Die Förderfähigkeit erstreckt sich auf Moorböden sowie auf notwendige angrenzende Mineralböden, sofern diese für die hydrologische Integrität des Projekts essenziell sind. Die Richtlinie gibt 4 Fördermodule vor, welche die Prozesskette von der Beratung bis zur Nutzung der Böden abdecken. Die Teilnahme beruht auf Freiwilligkeit.
Laufzeit: 2-7 Jahre
Maximale Förderhöhe: 100% der Ausgaben, aber max. 15.000 – 30.000 Euro pro Beratung (flächenabhängig)
Fördermodul 1.A:
Zielgruppe: Flächeneigentümer
Zweck: Einschätzung, ob Flächen wiedervernässt werden können
Inhalte: gutachterliche Vorprüfungen, Untersuchungen von Rahmenbedingungen und potentielle Auswirkungen der Vernässung
Fördermodul 1.B:
Zielgruppe: Flächenbewirtschafter
Zweck: Beratung zu nassen Nutzungsmöglichkeiten vor der Wiedervernässung
Flächeneigentümer, Wasser- und Bodenverbände oder gleichgestellte Organisationen
Flächensicherung: Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen
Zweck: Schaffung fachlicher, planerischer und rechtlicher Voraussetzungen für ein Wassermanagement zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung
Inhalte: flächenbezogenes Umsetzungskonzept, hydrologisches Gutachten zur Ausführungsplanung, Monitoringkonzept, Behördenverfahren und Genehmigungen, Informationsveranstaltungen
Fördermodul 2.B: Technische und hydrologische Maßnahmen
Zielgruppe: Flächeneigentümer, Wasser- und Bodenverbände oder gleichgestellte Organisationen
Zweck: Umsetzung technischer und hydrologischer Maßnahmen
Inhalte: Bauvorbereitende/-begleitende Maßnahmen, Flächenvorbereitung (z.B: Polderbau), Maßnahmen zur Wasserrückhaltung/-steuerung
Nach aktueller Planung sind folgende Zeiträume für Interessensbekundungen vorgesehen:
Fördermodul 2.A (geschlossene Interessensbekundung): 29. Juni (15 Uhr) - 15. September 2026 (12 Uhr)
Fördermodul 2.B (offene Interessensbekundung): 28. September - 31.Dezember 2026
Antrag auf Kompensation ist vor Wasserstandsanhebung zu stellen.
Fördermodul 3.A: Ausgleich für Wertverlust der Fläche
Zielgruppe: Flächeneigentümer
Zweck: finanzieller Ausgleich für Wertverlust der Flächen nach Vernässungsstufe auf Basis des Bodenrichtwertes vor Wiedervernässung
Bindungsfrist: 20 Jahre
Förderhöhe: 80-90% des aktuellen Bodenrichtwertes
Antragstellung bis zum 15.04.2027: 20% Bonus
Fördermodul 3.B: Ausgleich für Ertragsverluste
Zielgruppe: Flächenbewirtschafter
Zweck: finanzieller Ausgleich für Einnahmenverluste
Laufzeit: jährliche Zahlung für max. 7 Jahre
Förderhöhe: 90-100% des durchschnittlichen Standartdeckungsbeitrages der letzten 5 Jahre
Nach aktueller Planung ist der folgende Zeitraum für Interessensbekundungen vorgesehen:
Fördermodul 3 (offene Interessensbekundung): 28. September - 31.Dezember 2026
Antragstellung bis zum 15.04.2027: 20% Bonus
Zielgruppe: Flächenbewirtschafter, Lohnunternehmer, Maschinenringe und Gewerbebetriebe
Zweck: Etablierung von land- und forstwirtschaftlichen Paludikulturen nach Wiedervernässung
Inhalte: Ankauf und Anpassung von Spezialtechnik, Neu-/Umbau von Betriebseinrichtungen zur Aufbereitung und Lagerung des Erntegutes, etc.
Förderhöhe: 70-80% der Ausgaben
Nach aktueller Planung ist der folgende Zeitraum für Interessensbekundungen vorgesehen:
Fördermodul 4 (offene Interessensbekundung): 2. November 2026 - 29. Januar 2027
Anträge können sowohl für einzelne Bausteine als auch modulübergreifend gestellt werden, was insbesondere bei komplexen Gebietskulissen die administrative Hürde senkt. Gefördert werden Konzepte, Planungen und investive Maßnahmen, die eine dauerhafte Anhebung der Wasserstände bewirken.
Durch das KNK werden Informationsveranstaltungen zur Palu-Förderrichtlinie angeboten. Diese finden Sie hier: