Am 17. April 2026 wurde die Förderrichtlinie „Palu“ veröffentlicht. Sie umfass ein Fördervolumen von 1,75 Milliarden Euro und stellt ein zentrales Instrument innerhalb des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz dar.


Zentrales Ziel der Palu-Richtlinie ist die Wiedervernässung von 90.000 ha trockengelegten und land- oder forstwirtschaftlich genutzten Moorböden bis 2030. Sie adressiert damit eine der größten, oft unterschätzten Emissionsquellen im LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft)-Sektor. Entwässerte Moore verursachen jährlich rund 54 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente, etwa 7 % der deutschen Gesamtemissionen. Die angestrebte Wiederverässung soll zu einer Einsparung von um die 2,25 Mio. Tonnen CO2.Äquivalente führen. 

Wer ist antragsberechtigt? -> ist so vielleicht was übersichtlicher als wie wir das geschrieben haben (von Rentenbankwebsite kopiert)

  • Eigentümer von Moorbodenflächen
    Förderung für Beratung, Planung, rechtliche und technische Voraussetzungen der Wiedervernässung und Kompensation des Wertverlustes der Fläche (Module 1.A, 2.A, 2.B, 3.A)
  • Bewirtschafter von Moorbodenflächen
    Förderung für Beratung zu Nutzungsoptionen, Kompensation von Bewirtschaftungsverlusten und Förderung neuer Einkommensquellen durch Paludikultur-Bewirtschaftung (Module 1.B, 3.B, 4)
  • Verbände und Organisationen (z. B. Gebietskörperschaften, Wasser- und Bodenverbände)
    Förderung für Planung und technische Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen (Module 2.A, 2.B)
  • Unternehmen und Zusammenschlüsse zur Verarbeitung und Vermarktung von Paludikulturen
    Förderung für Neu- und Umbau von Einrichtungen, Beratung und Schulungen (Module 4.C, 4.D, 4.E)

Die Förderfähigkeit erstreckt sich auf Moorböden sowie auf notwendige angrenzende Mineralböden, sofern diese für die hydrologische Integrität des Projekts essenziell sind.  Die Richtlinie gibt 4 Fördermodule vor, welche die Prozesskette von der Beratung bis zur Nutzung der Böden abdecken. Die Teilnahme beruht auf Freiwilligkeit.

Laufzeit: 2-7 Jahre

Maximale Förderhöhe: 100% der Ausgaben, aber max. 15.000 – 30.000 Euro pro Beratung (flächenabhängig)

Fördermodul 1.A:

Zielgruppe: Flächeneigentümer

Zweck: Einschätzung, ob Flächen wiedervernässt werden können

Inhalte: gutachterliche Vorprüfungen, Untersuchungen von Rahmenbedingungen und potentielle Auswirkungen der Vernässung

Fördermodul 1.B:

Zielgruppe: Flächenbewirtschafter

Zweck: Beratung zu nassen Nutzungsmöglichkeiten vor der Wiedervernässung

Inhalte: THG-Einsparungspotentiale, Betriebswirtschaftliche Bewertung (Erlöse, Kosten) und/oder Erstellung betrieblicher Umsetzungskonzepte, Kooperationsmöglichkeiten

Nach aktueller Planung ist der folgende Zeitraum für Interessensbekundungen vorgesehen:

  • Fördermodul 1 (geschlossene Interessensbekundung): 29. Juni (15 Uhr) - 15. September 2026 (12 Uhr)

Laufzeit: 3-7 Jahre

Maximale Förderhöhe: 100% der Ausgaben

Fördermodul 2.A: Fachliche, planerische, rechtliche Voraussetzungen

Zielgruppe:

  1. Flächeneigentümer, Wasser- und Bodenverbände oder gleichgestellte Organisationen
  1. Flächensicherung: Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen

Zweck: Schaffung fachlicher, planerischer und rechtlicher Voraussetzungen für ein Wassermanagement zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung

Inhalte: flächenbezogenes Umsetzungskonzept, hydrologisches Gutachten zur Ausführungsplanung, Monitoringkonzept, Behördenverfahren und Genehmigungen, Informationsveranstaltungen

Fördermodul 2.B: Technische und hydrologische Maßnahmen

Zielgruppe: Flächeneigentümer, Wasser- und Bodenverbände oder gleichgestellte Organisationen

Zweck: Umsetzung technischer und hydrologischer Maßnahmen

Inhalte: Bauvorbereitende/-begleitende Maßnahmen, Flächenvorbereitung (z.B: Polderbau), Maßnahmen zur Wasserrückhaltung/-steuerung

Nach aktueller Planung sind folgende Zeiträume für Interessensbekundungen vorgesehen:

  • Fördermodul 2.A (geschlossene Interessensbekundung): 29. Juni (15 Uhr) - 15. September 2026 (12 Uhr)
  • Fördermodul 2.B (offene Interessensbekundung): 28. September - 31.Dezember 2026

Antrag auf Kompensation ist vor Wasserstandsanhebung zu stellen.

Fördermodul 3.A: Ausgleich für Wertverlust der Fläche

Zielgruppe: Flächeneigentümer

Zweck: finanzieller Ausgleich für Wertverlust der Flächen nach Vernässungsstufe auf Basis des Bodenrichtwertes vor Wiedervernässung

Bindungsfrist: 20 Jahre

Förderhöhe: 80-90% des aktuellen Bodenrichtwertes

Antragstellung bis zum 15.04.2027: 20% Bonus

Fördermodul 3.B: Ausgleich für Ertragsverluste

Zielgruppe: Flächenbewirtschafter

Zweck: finanzieller Ausgleich für Einnahmenverluste

Laufzeit: jährliche Zahlung für max. 7 Jahre

Förderhöhe: 90-100% des durchschnittlichen Standartdeckungsbeitrages der letzten 5 Jahre

Nach aktueller Planung ist der folgende Zeitraum für Interessensbekundungen vorgesehen:

  • Fördermodul 3 (offene Interessensbekundung): 28. September - 31.Dezember 2026

Antragstellung bis zum 15.04.2027: 20% Bonus

Zielgruppe: Flächenbewirtschafter, Lohnunternehmer, Maschinenringe und Gewerbebetriebe

Zweck: Etablierung von land- und forstwirtschaftlichen Paludikulturen nach Wiedervernässung

Inhalte: Ankauf und Anpassung von Spezialtechnik, Neu-/Umbau von Betriebseinrichtungen zur Aufbereitung und Lagerung des Erntegutes, etc.

Förderhöhe: 70-80% der Ausgaben

Nach aktueller Planung ist der folgende Zeitraum für Interessensbekundungen vorgesehen:

  • Fördermodul 4 (offene Interessensbekundung): 2. November 2026 - 29. Januar 2027

Anträge können sowohl für einzelne Bausteine als auch modulübergreifend gestellt werden, was insbesondere bei komplexen Gebietskulissen die administrative Hürde senkt. Gefördert werden Konzepte, Planungen und investive Maßnahmen, die eine dauerhafte Anhebung der Wasserstände bewirken.

In Kürze werden durch das KNK Informationsveranstaltungen zur Palu in verschiedenen Regionen Niedersachsens angeboten. Diese finden Sie hier:

Veranstaltungen | Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK)

Bei Interesse und weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne an die Regionalbüros für Niedersachsen.

Oder direkt an die Rentenbank

NBank
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Tel: +49 69 2107 950

Weiterführende Links

Die Informationsseite der Rentenbank unter folgendem Linl wird fortlaufend aktualisiert:

BMUKN: Moorwiedervernässung - Rentenbank

Ein Merkblatt der Rentenbank, das detalliert und übersichtlich die Förderrichlinie erläutert:

Merkblatt zur Richtlinie Palu

Download der Förderrichtlinie

Palu-Förderrichtlinie